Freitag, 10.09.2010
Home Suche Kontakt Impressum  Keine Informationen angegeben

Keine Informationen angegeben

Menu

Samtgemeinde Bersenbrück
Lindenstraße 2 49593 Bersenbrück Tel.: (05439) 962 - 0 E-Mail versenden.

Keine Informationen angegeben

Keine Informationen angegeben
Keine Informationen angegeben

Neue Regelungen beim Osterfeuer - Anmeldung ist jetztPflicht – Kostenlose Anlieferung von Grünabfall

Nachdem im vergangenen Jahr über dem gesamten Osnabrücker Land zahlreiche Osterfeuer während der Osterfeiertage für dichten Smog sorgten, wird die Samtgemeinde Bersenbrück in diesem Jahr mit verschärften Regelungen auf das Abbrennen von Osterfeuern reagieren.


Eine deutliche Zunahme der Osterfeuer ist in den vergangenen Jahren in allen sieben Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde festgestellt worden. "Eine ganz große Zahl davon entspricht jedoch nicht unserer gültigen Verordnung", sagt Erster Samtgemeinderat Johannes Koop. Nach der gültigen Regelungsind nämlich die oftmals von Privatleuten entzündeten Osterfeuer garnicht erlaubt. "Um von einem Brauchtumsfeuer zu sprechen, muss auf jeden Fall der öffentliche Charakter vorhanden sein, so dass jedermann an dem Osterfeuer teilnehmen kann", erklärt der Verwaltungsjurist. Demnach dienen Osterfeuer der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet – wie mehrere Gerichte in Urteilen festgestellt haben -, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation (Verein, Verband) oder auch eine Glaubensgemeinschaft unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege das Osterfeuer ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Im Laufe der vergangenen Jahre habe sich aber besonders die Zahl der "privaten" – und damit nicht erlaubten - Osterfeuer auch in der Samtgemeinde extrem vergrößert. Die Zahl der "tatsächlichen" Brauchtumsfeuer, die diesen Namen verdienen und durch die Verordnung über die Sicherheit im Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück auch erlaubt sind, ist allerdings deutlich in der Unterzahl. Im vergangenen Jahr führte das Entfachen der zahlreichen Osterfeuer – verbunden mit einer ungewöhnlichen Wetterlage -dazu, dass über die Osterfeiertage die Feinstaubbelastung im Norden des Osnabrücker Landes mit über 150 Mikrogramm pro Kubikmeter den Grenzwert um das Dreifache überschritt. Dicke Rauch- und Qualmschwaben lagen mehrere Tage wie eine Dunstglocke über der Region. Vor allem Kinder, Senioren und an Atemwegen erkrankte Mitmenschen hatten arg darunter zu leiden.

Aus diesem Grund wird die Samtgemeinde Bersenbrück beim diesjährigen Abbrennen von Osterfeuern auf die strikte Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten, denn "das Abbrennen von Osterfeuern spielt sich nicht im rechtsfreien Raum ab", hat schon vor einiger Zeit ein Oberverwaltungsgericht festgestellt. Demnach sind private Osterfeuer nicht erlaubt.Zudem müssen alle Osterfeuer ab dem 15. März bis spätestens 30. März im Bersenbrücker Rathausschriftlich angezeigt werden, so heißt es in einer Amtlichen Bekanntmachung, die eigens veröffentlicht wurde. Anzeigevordrucke liegen in allen Rathäusern der Mitgliedsgemeinden aus und sind auch im Internet unter www.bersenbrueck.de abrufbar. Bei der schriftlichen Anzeige werden Angaben über die für das Osterfeuer verantwortliche Person, die genaue Lage des Osterfeuers, Umfang des Brennmaterials und Abstände zu Gebäuden oder Straßen abgefragt. Auch die bislang weit gefasste zeitliche Vorgabe, wann das Osterfeuer abgebrannt werden darf, wird eingeschränkt. Dieses ist jetzt ausschließlich am Ostersonntag von 18 bis 23 Uhr erlaubt. Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren auch festgestellt, dass die Osterfeuer für das "heiße Entsorgen" von Müll und Abfall genutzt wurde, obwohl gesetzlich ausschließlich Grünabfälle (Holz- oder Strauchabschnitt) erlaubt sind.Wie schon in den Vorjahren, sind Osterfeuer außerdem nurin denAußenbereichen, abseits bebauter Ortschaften, erlaubt. Sowohl im Vorfeld als auch an den Osterfeiertagen werden in diesem Jahr verstärkt die Mitarbeiter des Bersenbrücker Ordnungsamtes Kontrollen durchführen.Bei Verstößen gegen die Bestimmungen, die in Form einer Allgemeinverfügung (Amtliche Bekanntmachung) veröffentlicht wurden, droht ein empfindliches Zwangsgeld.

Auf eine kostenlose und vor allem umweltschonende Variante weist die AWIGO hin, um den Grünabfall aus dem heimischen Garten zu entsorgen. Bis zum Ostersamstag können auf den Grünabfallsammelplätzen der AWIGO – und damit auch in Ankum-Holsten sowie in Bersenbrück-Woltrup – Grünabfälle kostenlos abgegeben werden. Die Samtgemeinde Bersenbrück bittet in diesem Zusammenhang dringend darum, dieses seit November 2009 gültige Angebot der AWIGO unbedingt zu nutzen um auchauf diese Weise für "rauch- und qualmfreie" Osterfeiertage zu sorgen.

 
erstellt am 04.03.2010

Artikel versenden
Druckversion anzeigen